Sofortstorno einer bereits gedruckten Rechnung oder Rechnungskorrektur



Mit der Standardrechteeinstellung ist es in Concept Office möglich, eine bereits gedruckte (und ggf. versendete und an die FiBu übergebene Rechnung) oder Rechnungskorrektur zu stornieren und „rückgängig zu machen“.

Dies ist nicht gleichzusetzen mit einem Rechnungskorrekturvorgang (Gutschriftsvorgang)!


Bei der entsprechenden Funktion handelt es sich um eine Funktion, welche mit äußerster Vorsicht zu verwenden ist und nur von geschultem Personal!



Der richtige Weg, eine Rechnung wieder auszugleichen, ist immer über einen Rechnungskorrekturvorgang bzw. bei einer Abschlagsrechnung über die Funktion „Abschlag gutschreiben“ im Vorgang selbst!
Sollte diese Funktion dennoch angewandt werden, findet diese sich im Formulardruck. Abschlagsrechnungen dürfen jedoch in keinem Fall so storniert werden, da dies zu Fehlern im Vorgang führen kann!



Nach Eingabe der Rechnungsnummer und Klick auf Anzeigen wird die Rechnungsadresse des gedruckten Dokumentes angezeigt.



Analog können auch Rechnungskorrekturen storniert werden:



Das Programm bietet dann an, die Rechnungsnummer wieder für den Vorgang zu verwenden.



Wird hier mit „Ja“ bestätigt, ist die nächste in diesem Vorgang gedruckte Rechnung mit identischer Rechnungsnummer. Die Reservierung der Nummer erfolgt immer nur für den gleichen Vorgang.

Vor dem Storno erfolgt gegebenenfalls eine nochmalige Warnung, falls der Beleg bereits über eine FiBu-Schnittstelle an die Buchhaltung übergeben wurde. Spätestens hier sollten Sie unbedingt Rücksprache mit Ihrer Buchhaltung nehmen, bevor Sie mit „Ja“ bestätigen, ob diese dem Vorgehen zustimmt!


Das eigentliche „Storno“ wird mit dem Button „Stornieren“ durchgeführt. Nach dessen Betätigen öffnet sich eine Seitenansicht des entspr. Dokumentes (Rechung / Rechnungskorrektur…) - der Stornobeleg. Dieser ist unbedingt ausdrucken und unmittelbar der Buchhaltung zuzuführen oder alternativ als PDF zu exportieren und dorthin zu leiten. Dies darf weder übersehen noch übersprungen werden!

Ein Storno eines Dokumentes über diesen Weg ist irreversibel und das Dokument z.B. die Rechnung - wird unwiderbringlich aus der Datenbank gelöscht! Ein solchermaßen entferntes Dokument ist nicht mehr in der Datenbank aufzufinden und das Vorgehen kann nicht mehr hinterher nachvollzogen werden. Es läßt sich demnach später nicht mehr ermitteln, wer wann welche Rechnung auf diesem Wege gelöscht hat!
Wird die Übergabe des Beleges an die Buchhaltung versäumt und es kommt z.B. zu einer Steuerprüfung, steht infolge der mangelnden Nachvollziehbarkeit unter Umständen der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum!





Der usprüngliche Vorgang verhält sich nun so, als wäre die Rechnung / Rechnungskorrektur nie gedruckt worden. Der blaue Link zum Dokument ist verschwunden. Der Vorgang kann weiter bearbeitet werden.
Aufgrund der erheblichen Gefahr, die bei unsachgemäßem Gebrauch mit dem Verfahren verbunden ist, empfehlen wir dringend, in der Rechteverwaltung in Concept Office diese Funktion idealerweise komplett zu deaktivieren oder nur für bestimmte Mitarbeiter zugänglich zu machen.

Sie finden die beiden entsprechenden Rechte hier:


howto/sofortstorno_einer_rechnung_oder_rechnungskorrektur.txt · Zuletzt geändert: 2022/09/15 15:50 von Frank Börner
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