Mindestkopien-Abrechnung

Beim Abrechnen der Klickerlöse gibt es die Abrechnungsart Mindestkopien. Der nachfolgende Artikel beschreibt wie diese Abrechnungsart eingestellt wird und wie die Abrechnung erfolgt.

Einstellen der Abrechnungsart

Um die Abrechnungsart einzustellen gehen Sie wie folgt vor: Öffnen oder legen Sie einen Vertrag an. Weitere Informationen zur Vertragsanlage finden Sie hier.

Beim Anlegen der Klickerlöse wählen Sie als Abrechnungsart 4 - Mindestkopien, festes Intervall aus.

Es existiert keine separate Spalte für Mindestkopien, darum wird die Anzahl der Mindestkopien wird in die Spalte „Frei-/Vorauskopien (monatlich)“ eingetragen. Zudem legen Sie einen Klickpreis für die einzelnen abzurechnenden Klicks fest.

Abrechnungsweise

In der Vertragsabrechnung erfolgt die Errechnung des Klickerlöses wie folgt:

1.Variante: Mehr Klicks als Mindestkopienanzahl

Menge abzurechnende Klicks > Mindestkopien = Menge abzurechnender Klicks * Klickpreis

Ist die Anzahl der abzurechnenden Klicks größer als die Mindestkopienanzahl, dann ergibt sich der Erlös aus den abzurechnenden Klicks * dem eingetragenem Klickpreis.

Beispiel: Klickpreis: 0,01; Mindeskopienanzahl: 3000; Abzurechnende Klicks: 4500

Dann beträgt der Erlös: 4500 * 0,01 = 45,00 Euro.

2.Variante: Weniger Klicks als Mindestkopienanzahl

Menge abzurechnende Klicks < Mindestkopien = Mindestkopien * Klickpreis

Ist die Anzahl der abzurechnenden Klicks kleiner als die Mindestkopienanzahl, dann ergibt sich der Erlös aus der Mindestkopienanzahl * dem eingetragenem Klickpreis.

Beispiel: Klickpreis: 0,01; Mindeskopienanzahl: 3000; Abzurechnende Klicks: 1500

Dann beträgt der Erlös: 3000 * 0,01 = 30,00 Euro.

vertraege/mindestkopien.txt · Zuletzt geändert: 2021/02/06 06:47 von Andrea Müller
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