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Mindestkopien-Abrechnung
Beim Abrechnen der Klickerlöse gibt es die Abrechnungsart Mindestkopien. Der nachfolgende Artikel beschreibt wie diese Abrechnungsart eingestellt wird und wie die Abrechnung erfolgt.
Einstellen der Abrechnungsart
Um die Abrechnungsart einzustellen gehen Sie wie folgt vor: Öffnen oder legen Sie einen Vertrag an. Weitere Informationen zur Vertragsanlage finden Sie hier.
Beim Anlegen der Klickerlöse wählen Sie als Abrechnungsart 4 - Mindestkopien, festes Intervall aus.
Es existiert keine separate Spalte für Mindestkopien, darum wird die Anzahl der Mindestkopien wird in die Spalte „Frei-/Vorauskopien (monatlich)“ eingetragen. Zudem legen Sie einen Klickpreis für die einzelnen abzurechnenden Klicks fest.
Abrechnungsweise
In der Vertragsabrechnung erfolgt die Errechnung des Klickerlöses wie folgt:
1.Variante: Mehr Klicks als Mindestkopienanzahl
Ist die Anzahl der abzurechnenden Klicks größer als die Mindestkopienanzahl, dann ergibt sich der Erlös aus den abzurechnenden Klicks * dem eingetragenem Klickpreis.
Beispiel: Klickpreis: 0,01; Mindeskopienanzahl: 3000; Abzurechnende Klicks: 4500
Dann beträgt der Erlös: 4500 * 0,01 = 45,00 Euro.
2.Variante: Weniger Klicks als Mindestkopienanzahl
Ist die Anzahl der abzurechnenden Klicks kleiner als die Mindestkopienanzahl, dann ergibt sich der Erlös aus der Mindestkopienanzahl * dem eingetragenem Klickpreis.
Beispiel: Klickpreis: 0,01; Mindeskopienanzahl: 3000; Abzurechnende Klicks: 1500
Dann beträgt der Erlös: 3000 * 0,01 = 30,00 Euro.