Damit sich nicht zu viele offene Vorgänge im System befinden, sollte man alte bzw. verlorene Angebote auf Bearbeitungsstatus erledigt setzen. Dazu benötigt man dieses Recht.
Ausprägungen:
Ist dieses Recht nicht gegeben, können Zählerstände nur über Serviceaufträge und das Modul Zählerstandserfassung eingetragen werden.
In erledigten (komplett berechneten) Vorgängen kann nichts mehr verändert werden. Mit diesem Recht hier, können erledigte Vorgänge auf teilberechnet gesetzt werden. Danach ist der entsprechende Vorgang wieder offen und es können beispielsweise Positionen angefügt werden.
Hier können Sie entscheiden, ob die Mitglieder der Rechtegruppe Gutschriften erfassen oder erfassen und auch auslösen dürfen.
Das Recht Gutschriften auszulösen, erlaubt auch ein Sofortstorno von Rechnungen durchzuführen
Setzt Modulrechte Läger und Warenbuchung voraus und schränkt diese ein. Wenn entzogen, darf der Nutzer keine Lagerbestände verändern. Im Modul Läger sind keine Direkteingaben möglich. Im Modul Warenbuchung keine Bestandsbuchungen. Das Reklamationsmodul ist nicht aufrufbar.
Steht dieses Recht nicht auf ja, kann an der Kasse prinzipiell kein Artikel unter dem Einkaufspreis verkauft werden.
Siehe Sofortstorno
Dieses Recht legt fest, welche Verträge der Nutzer sehen soll. Auch die Vertragsprüfung (Zuordnung von Vertragsleistungen) im Auftrag funktioniert nur für die Verträge, die der Nutzer über dieses recht sieht.
Ausprägungen:
Nur mit diesem Recht können Sie einen Vorgang mit Bearbeitungsstatus erfasst oder angeboten auf den Status bestätigt setzen bzw. eine Auftragsbestätigung drucken.