Umstellung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021

Dieser Beitrag enthält die aktuell in ConceptOffice enthaltenen Möglichkeiten auf eine Umstellung der Mehrwertsteuer zu reagieren.

Für ältere Versionen steht die Funktion „alten Steuersatz verwenden“ nur in den Vorgängen zur Verfügung. Falls Sie in einer dieser Versionen Verträge abrechnen müssen, kontaktieren Sie bitte unseren Support !!!

Änderungen in den Stammdaten

Steuersätze

Unter Weitere Stammdaten / Steuersätze muss am Tag der Umstellung der „Prozentsatz aktuell“ und der „Prozentsatz alt“ eingetragen werden. Sollen externe Schlüssel in die Finanzbuchhaltung übergeben werden, dann müssen diese analog hinterlegt werden.

Die Änderung muss für alle Steuersätze (normal, reduziert, frei) erfolgen. Bei steuerfreien Sätzen muss entsprechend geprüft werden, ob der „Externe Schlüssel alt“ gesetzt ist.

Es erfolgt jeweils eine Abfrage, ob Brutto-Preise aktualisiert werden sollen.

Wird diese mit Ja beantwortet, werden die Brutto-Preise auf Basis des neuen Steuersatzes neu berechnet. Damit wird die Änderung an den Kunden (Endverbraucher) weiter gegeben. Nein bedeutet, dass der neue Steuersatz gilt und sich entsprechend der Rohertrag ändert.

Kontierungsgruppen

Wenn notwendig, muss am Tag der Umstellung unter Weitere Stammdaten / Kontierungsgruppen sowohl für den Verkauf, als auch für den Einkauf die entsprechende Kontierung für das aktuelle Konto und das „Konto alt“ hinterlegt werden.

Nach der Umstellung muss Concept Office neu gestartet werden!

Concept Cash (Kassensoftware)

An der Kasse wird immer der aktuelle (sprich neue) Steuersatz gezogen.

Vorgänge / Serviceaufträge

Welcher Mehrwertsteuersatz für eine Rechnungslegung verwendet werden soll, hängt vom Leistungsdatum ab. In der Vorgangsbearbeitung und den Service-Aufträgen kann für Gutschriften und Rechnungen, die mit dem alten Steuersatz berechnet werden müssen, unter der Karteikarte „Sonstiges“, der Haken „Alten Steuersatz verwenden“ gesetzt werden.

Sammelrechnungen und Abrufaufträge sollten gesondert betrachtet werden, ob eine außerplanmäßige Abrechnung zum 30.6.2020 erforderlich ist.

Vertragsabrechnungen

In der Vertragsabrechnung kann für die Berechnung und bei Gutschriften, die mit dem alten Steuersatz berechnet werden müssen, unter den Optionen, der Haken „Alten Mwst.-Satz verwenden“ gesetzt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass die Pauschalen (Miete und Wartung), die im voraus berechnet werden, mit dem aktuellen Steuersatz berechnet werden müssen. Klicks die rückwirkend berechnet werden, müssen aber noch mit dem alten Steuersatz berechnet werden.

In diesem Fall muss eine getrennte Abrechnung der Klicks und Pauschalen erfolgen. Wobei hier jeweils der Haken für den alten Steuersatz berücksichtigt werden muss.

Im Formulardurck funktioniert der alte Steuersatz nur mit vorher gesetztem Haken im Vorgang !!! Für die aktuelle Mehrwertsteueränderung ist es also notwendig alle Sammelrechnungen am 30.06.2020 und dann wieder am 31.12.2020 zu erzeugen.

Rechnungseingang

Im manuellen Rechnungseingang finden Sie ebenfalls eine Funktion, die es Ihnen ermöglicht den alten Mehrwertsteuersatz zu verwenden.

Wird der Haken entsprechend gesetzt, wird die Lieferantenrechnung entsprechend verbucht.

In der zentralen Rechnungsprüfung Lieferantenrechnungen wird immer der aktuelle Steuersatz verwendet, dort gibt es KEINE Funktion, die es erlaubt den alten Steuersatz zu verwenden.

allgemein/mehrwertsteuer.txt · Zuletzt geändert: 2021/01/06 08:52 von Andrea Müller
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