Anforderungen des Finanzamtes

Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben an Kassensysteme ab 01.01.2017 durch Concept Office

Ab 01.01.2017 gelten lt. Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen nur noch Kassensysteme als ordnungsgemäß, die nachfolgenden Anforderungen entsprechen.

Concept Office erfüllt mit dem ConceptCash Modul alle geforderten Vorgaben.

  • Die Aufbewahrung steuerlich relevanter Daten nur in Papierform ist nicht mehr zulässig.
  • Journaldaten dürfen nicht mehr mit Tagesabschluss verdichtet und gelöscht werden.
  • Alle mittels Bon erzielten Einnahmen und Ausgaben sind einzeln vorzuhalten. (Einzelaufzeichnungspflicht)
  • Aufzeichnungen sind für jedes Gerät getrennt zu führen und einzeln aufzubewahren.
  • Die Daten müssen 10 Jahre in elektronischer Form aufbewahrt werden und dem Betriebsprüfer in elektronischer Form zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können.
  • Ebenso ist zu gewährleisten, dass Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungen nachvollziehbar gesichert werden. (Dazu gehören auch Bedienungsanleitungen und andere Anweisungen zur Programmierung.)

Die Anforderungen an zulässige Kassensysteme im europäischen Ausland können davon abweichen.

concept_cash/anforderungen_finanzamt.txt · Zuletzt geändert: 2017/02/14 09:42 von mb
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