Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Umstellung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021

hier entsteht ein Artikel, der die Vorgehensweise bei Änderung der Mehrwertsteuer betrifft.

Änderungen in den Stammdaten

Steuersätze

Unter Weitere Stammdaten/Steuersätze muss am Tag der Umstellung der „Prozentsatz aktuell“ und der „Prozentsatz alt“ eingetragen werden. Sollen externe Schlüssel in die Finanzbuchhaltung übergeben werden, dann müssen diese analog hinterlegt werden.

Die Änderung muss für alle Steuersätze (Normal, reduziert, frei) erfolgen. Bei steuerfreien Sätzen muss entsprechend geprüft werden, ob der Externe Schlüssel alt gesetzt ist.

Kontierungsgruppen

allgemein/mehrwertsteuer.1591354514.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/06/05 12:55 von Rico Kuehn
CC Attribution-Noncommercial-Share Alike 3.0 Unported
Driven by DokuWiki Recent changes RSS feed Valid CSS Valid XHTML 1.0