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Umstellung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 und zum 01.01.2021
hier entsteht ein Artikel, der die Vorgehensweise bei Änderung der Mehrwertsteuer betrifft.
Änderungen in den Stammdaten
Steuersätze
Unter Weitere Stammdaten/Steuersätze muss am Tag der Umstellung der „Prozentsatz aktuell“ und der „Prozentsatz alt“ eingetragen werden. Sollen externe Schlüssel in die Finanzbuchhaltung übergeben werden, dann müssen diese analog hinterlegt werden.
Die Änderung muss für alle Steuersätze (Normal, reduziert, frei) erfolgen. Bei steuerfreien Sätzen muss entsprechend geprüft werden, ob der Externe Schlüssel alt gesetzt ist.