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Sofortstorno
Durch ein Sofortstorno wird eine gedruckte Rechnung verworfen und der Zustand vor dem Druck wiederhergestellt.
Voraussetzungen
Die Rechnung wurde noch nicht an die Finanzbuchhaltung übergeben.
Diese Voraussetzung lässt sich mit dem Sonderrecht Sofortstorno auch nach Fibu-Übergabe umgehen. Um Konsistenz zwischen beiden Programmen herzustellen, muss der Datensatz aber manuell aus der Fibu ausgebucht werden.
Durchführung
Starten Sie den Formulardruck.
Unter der Reiterkarte Anschriftenkorrektur/Sofortstorno wählen Sie bei Dokumentart Rechnung aus und geben die Rechnungsnummer ein. Nach dem Klick auf Daten anzeigen, wird der Rechnungsempfänger angezeigt. Klicken Sie dann auf die Schaltfläche Stornieren. Soll die Rechnungsnummer für diesen Vorgang wiederverwendet werden, klicken Sie im folgenden Fenster auf Ja. Bei Nein verfällt die Rechnungsnummer. Es wird eine Stornorechnung angezeigt, die nur hier gedruckt werden kann. Die erfolgreiche Stornierung wird durch einen Hinweis signalisiert. Beachten Sie folgendes: Beim Sofortstorno wird ausschliesslich die Rechnung storniert, der Status geliefert bleibt erhalten. Ebenso die aus dem Vorgang angelegten Maschinendaten. Diese müssen manuell geändert werden. Der Ursprungsvorgang kann dann erneut berechnet werden.
Sonstiges
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Folgendes Sonderrecht ist zu beachten:
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