OSS Verfahren (One-Stop-Shop)

Im Mandaten muss im Reiter Vorgabewerte die Auftragseingangsart angelegt werden:

Auftragseingangsart = OSS + Haken bei online

Danach kann im CO der Vorgang ganz normal angelegt werden. Folgendes ist bei der Anlage zu beachten:

Im Modul Vorgänge, im Reiter Sonstiges muss dann die Auftragseingangsart OSS angelegt sein.

Alle Vorgänge die dem OSS Verfahren unterliegen, müssen die Auftragseingangsart OSS tragen. Sonst werden diese nicht in dem Verfahren einbezogen. Eine nachträgliche Änderung (z.B. auf Datenbankebene) ist nicht möglich.

Für ausländische Privatperson gilt folgendes:

Bis zu einem Wert von 10.000 Euro (brutto) aller Bestellungen aus dem Onlineshop, wird die Mehrwertsteuer des Händlers gezogen (in Deutschland 19 %). Ab 10.000 Euro (brutto) wird die Mehrwertsteuer des Landes gezogen, wo der Kunde (Privatperson) ansässig ist (z.B. für Österreich 20 %). Als Umsatz zählen alle Bestellungen welche im Onlineshop eingehen (nicht Personenbezogen). Das Verfahren ist innerhalb der EU verpflichtend.

oss.txt · Zuletzt geändert: 2024/04/04 15:05 von Maik
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