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Teilschlussrechnungen auf Abschlagsrechnungen

Hiermit wird ermöglicht, Schlussrechnungen auf Abschlagsrechnungen nicht nur als kompletten Betrag, sondern auch als Teilbetrag zu fakturieren, z.B. wenn nach einer unvollständigen Lieferung eine Teilschlussrechnung gewünscht ist.

Voraussetzung für die Nutzung der Teilschlussrechnung:

1. Es sollte eine Prüfung der Rechnungsdaten für die jeweils angeschlossen Fibu erfolgen muss, ob diese die Abrechnungsweise korrekt unterstützt. Gegebenfalls müssten entsprechende Anpassungen durchgeführt werden.

2. Es ist eine kostenpflichtige Anpassung des Reportes notwendig.

Freigabe eines Teilschlussrechnungsbetrages

Eine fakturierte Abschlagsposition kann komplett ausgeglichen werden (Standardverfahren) oder in Teilbeträgen. Zur Eingabe der Teilbeträge gibt es die neue Schaltfläche „Teilausgleich“.

Es wird eine Maske geöffnet, auf welcher die Teilschlussrechnungsbeträge eingegeben werden können. Pro Abschlagsposition darf es nur einen nicht fakturierten Teilschlussrechnungsbetrag geben.

Nach Eingabe eines Teilausgleichbetrages wird der Status der Abschlagsposition automatisch auf „teilweise auszugleichen“ gesetzt.

Faktura eines Teilschlussrechnungsbetrages

Beim Rechnungsdruck wird eine Schlussrechnung für den freigegeben Betrag erstellt. Der Status der Abschlagsposition wird automatisch auf „teilweise ausgeglichen“ gesetzt.

Jetzt kann eine weitere Teilausgleichsposition erfasst und fakturiert werden.

Nicht fakturierte Teilausgleichpositionen können geändert oder gelöscht werden.

Gutschrift und Storno

Fakturierte Teilausgleichspositionen können, wie auch alle anderen Rechnungen, im Modul Formulardruck unter „Anschriftenkorrektur/Sofortstorno“ storniert werden.

Eine Gutschrift aus einer Rechnung heraus ist bei Teilausgleichspositionen nicht möglich.

Abschließender Teilausgleich

Erreicht die Summe der ausgeglichenen fakturierten Beträge den Abschlagsbetrag, so wird der Status auf „ausgeglichen“ gesetzt, so als wäre die Schlussrechnung in einem Betrag fakturiert worden.

Getrennter Ausgleich von Abschlagspositionen

Wird eine Abschlagsposition auf auszugleichen gesetzt, so werden automatisch alle weiteren Abschlagsposition ebenfalls auf diesen Status gesetzt. (ohne Teilausgleich)

Möchte man nur eine von mehreren Abschlagspositionen in einer Schlussrechnung fakturieren, so kann dies über Setzen des vollen Abschlagsbetrages als Teilausgleichsbetrag erfolgen. (als Teilausgleich)

ACHTUNG: Sollen nicht die vollen Beträge der einzelnen Abschlagspositionen ausgeglichen werden, sondern nur Teilbeträge, so müssen diese manuell eingetragen werden. Eine automatische Vorbesetzung ist nicht sinnvoll da CO die Verteilung nicht automatisiert berechnen kann, da es hierbei immer mehrere Möglichkeiten gibt.

Vorbesetzung des Teilausgleichsbetrages

Mittels des Buttons „Auszugleichenden Betrag vorbesetzen“ kann der Wert, der zu liefernden und gelieferten nicht fakturierten Positionen vorbesetzt werden. Im Normallfall wird es so sein, dass man eine Teilschlussrechnung genau über diesen Betrag stellen und den entsprechenden Betrag mit dem bisher geleisteten Abschlagsbetrag ausgleichen möchte.

Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 1000,00€ wurden bisher Teilschlussrechnungen über insgesamt 300,00€ fakturiert. Die Ware wurde komplett geliefert, so dass auch die restlichen Abschlagszahlungen verrechnet werden können.

Teilabschlagszahlungen beeinflussen die Berechnung des vorzubesetzenden Betrages nicht (siehe Beispiele mit Abschlagsteilbetrag).

vorgaenge/teilschlussrechnung.1667982982.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/11/09 09:36 von Andrea Müller
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